Liebe Eltern,
das Kultusministerium hat erste Informationen veröffentlicht, wie der Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien stattfinden soll. Hierzu finden Sie nachstehend eine Veröffentlichung auf der Homepage des Kultusministeriums sowie einen Elternbrief des Kultusministers.
Für unsere Schule ergeben sich zwei Neuerungen gegenüber den derzeit geltenden Regeln:
Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 im Landkreis Oberallgäu findet, soweit das Landratsamt keine andere Anordnung trifft, für die vierten Jahrgangsstufen Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt. Allerdings dürfen dann nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis* auf das SARS-CoV-2-Virus am Unterricht teilnehmen! Die übrigen Jahrgangsstufen haben in dieser Inzidenzstufe wie bisher Distanzunterricht.
Das Testerfordernis gilt auch für die Teilnahme an der Notbetreuung.
*Bitte beachten Sie: Der negative Nachweis muss durch einen in der Schule durchgeführten Selbsttest bzw. einen aktuellen, negativen PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird und nicht älter als 48 Stunden ist, erfolgen. Ein zuhause durchgeführter Schnelltest ist nicht ausreichend!*
Weitere Details zum Testerfordernis, insbesondere wie oft diese Tests durchgeführt werden müssen, sind uns bislang noch nicht bekannt. Sobald uns das Kultusministerium in den Osterferien die genauen Vorgaben mitteilt, werden wir Sie wie gewohnt auf unserer Homepage zeitnah informieren.