Liebe Eltern,
das Kultusministerium hat ein aktualisiertes Merkblatt für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen veröffentlich, um insbesondere die aktuell geltenden Regelungen zur Kostenfreiheit von externen Tests zu berücksichtigen:
- Akute Krankheitssymptome
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, (fiebriger) Schnupfen, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist. In jedem Fall muss von den Schülerinnen und Schülern vor dem Schulbesuch ein externes negatives Testergebnis vorgelegt werden. Hierzu kann auf folgende Testmöglichkeiten zurückgegriffen werden:
- PCR-Test beim (Haus-)Arzt (im Rahmen der Krankenbehandlung grundsätzlich kostenlos), oder
- Bei nur noch leichten (Erkältungs-)Symptomen: POC-Antigen-Schnelltest kostenfrei im lokalen Testzentrum,
- Wenn die Symptome bereits abgeklungen sind (asymptomatischer Zustand): POC-Antigen-Schnelltest kostenfrei bei Leistungserbringern der Coronavirus-Testverordnung (lokale Testzentren, teilnehmende Ärzte, Apotheken und sonstige Teststellen)
Ein Antigen-Selbsttest reicht nicht aus! Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler die Schule ab dem erstmaligen Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat und am achten Tag nach erstmaligem Auftreten von Krankheitssymptomen keine Krankheitssymptome mehr aufweist. - Leichte, neu aufgetretene und nicht fortschreitende Erkältungssymptome
Bei Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z. B. Heuschnupfen), verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), bei gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern ist ein Schulbesuch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich.
Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen ist der Schulbesuch nur mit dem Nachweis eines negativen Testergebnisses möglich. Liegt kein negatives externes Testergebnis aus dem Testzentrum vor, führen die Schülerinnen und Schüler bei Unterrichtsbeginn einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule durch. Bitte beachten Sie, dass ein ggf. zuhause durchgeführter Selbsttest nicht ausreicht, um zum Schulbesuch zugelassen zu werden.
Um das Risiko zu reduzieren, dass eine Infektion erst in der Schule entdeckt wird, wird empfohlen, dass die Schülerinnen und Schüler in diesem Fall bereits vor dem Schulbesuch entweder
- zuhause einen Antigen-Selbsttest durchführen oder
- alternativ das kostenfreie Angebot eines POC-Antigen-Schnelltests im lokalen Testzentrum wahr-nehmen.
Wird zuhause ein Antigen-Selbsttest durchgeführt, muss auch bei negativem Ergebnis zwingend in der Schule ein weiterer Antigen-Selbsttest durchgeführt werden.
Sie können diese Informationen auch dem entsprechenden Informationsblatt des Kultusministeriums entnehmen: