• Aktualisiert: Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
          • Aktualisiert: Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

          • Liebe Eltern,

            das Kultusministerium hat ein aktualisiertes Merkblatt für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen veröffentlich, um insbesondere die aktuell geltenden Regelungen zur Kostenfreiheit von externen Tests zu berücksichtigen:

            1. Akute Krankheitssymptome

              Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, (fiebriger) Schnupfen, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

              Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist. In jedem Fall muss von den Schülerinnen und Schülern vor dem Schulbesuch ein externes negatives Testergebnis vorgelegt werden. Hierzu kann auf folgende Testmöglichkeiten zurückgegriffen werden:
              - PCR-Test beim (Haus-)Arzt (im Rahmen der Krankenbehandlung grundsätzlich kostenlos), oder
              - Bei nur noch leichten (Erkältungs-)Symptomen: POC-Antigen-Schnelltest kostenfrei im lokalen Testzentrum,
              - Wenn die Symptome bereits abgeklungen sind (asymptomatischer Zustand): POC-Antigen-Schnelltest kostenfrei bei Leistungserbringern der Coronavirus-Testverordnung (lokale Testzentren, teilnehmende Ärzte, Apotheken und sonstige Teststellen)

              Ein Antigen-Selbsttest reicht nicht aus! Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler die Schule ab dem erstmaligen Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat und am achten Tag nach erstmaligem Auftreten von Krankheitssymptomen keine Krankheitssymptome mehr aufweist.
            2. Leichte, neu aufgetretene und nicht fortschreitende Erkältungssymptome

              Bei Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z. B. Heuschnupfen), verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), bei gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern ist ein Schulbesuch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich.

              Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen ist der Schulbesuch nur mit dem Nachweis eines negativen Testergebnisses möglich. Liegt kein negatives externes Testergebnis aus dem Testzentrum vor, führen die Schülerinnen und Schüler bei Unterrichtsbeginn einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule durch. Bitte beachten Sie, dass ein ggf. zuhause durchgeführter Selbsttest nicht ausreicht, um zum Schulbesuch zugelassen zu werden.

              Um das Risiko zu reduzieren, dass eine Infektion erst in der Schule entdeckt wird, wird empfohlen, dass die Schülerinnen und Schüler in diesem Fall bereits vor dem Schulbesuch entweder
              - zuhause einen Antigen-Selbsttest durchführen oder
              - alternativ das kostenfreie Angebot eines POC-Antigen-Schnelltests im lokalen Testzentrum wahr-nehmen.
              Wird zuhause ein Antigen-Selbsttest durchgeführt, muss auch bei negativem Ergebnis zwingend in der Schule ein weiterer Antigen-Selbsttest durchgeführt werden.

            Sie können diese Informationen auch dem entsprechenden Informationsblatt des Kultusministeriums entnehmen:

        • Zusätzliche wöchentliche Schnelltests
          • Zusätzliche wöchentliche Schnelltests

          • Liebe Eltern,

            um die Sicherheit an Schulen im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen weiter zu erhöhen, hat der bayerische Ministerrat beschlossen, dass an Schulen, in denen Pooltests durchgeführt werden, zusätzlich jeden Montagmorgen Schnelltests durchgeführt werden. Dies gilt auch, wenn eine Klasse montags die Pooltestung durchführt.

            Sollten Sie diesen Schnelltest nicht wünschen, so geben Sie bitte der Klassenlehrkraft Bescheid. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall an jedem Montagmorgen einen gültigen externen Testnachweis erbringen müssen (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, PoC-Antigentest nicht älter als 24 Stunden).

        • 3G-Regel auf dem Schulgelände
          • 3G-Regel auf dem Schulgelände

          • Liebe Eltern,

            ab sofort gilt für unser Schulgelände die 3G-Regel für externe Personen. Dies bedeutet, dass insbesondere Sie als Eltern das Schulgelände nur betreten dürfen, wenn Sie geimpft, genesen oder getestet sind und dies auch entsprechend nachweisen können. Als Schule sind wir rechtlich verpflichtet, den Zugang zum Schulgelände und den erforderlichen 3G-Nachweis in jedem Einzelfall zu kontrollieren. Bitte beachten Sie daher das unten verlinkte Informationsblatt des Kultusministeriums.

        • Bundesweiter Vorlesetag
          • Bundesweiter Vorlesetag

          • Liebe Eltern,

            am 19. November 2021 nahm auch unsere Schule am bundesweiten Vorlesetag unter dem Motto "Freundschaft und Zusammenhalt" teil. Wir möchten als Schule damit einen zusätzlichen Beitrag zur Stärkung der Lesekompetenz unserer Schüler leisten.

            Wenn Sie als Eltern Tipps rund um das Thema Vorlesen oder Hinweise zu geeigneten Büchern suchen, steht Ihnen die Internetseite  vorlesen.bayern.de zur Verfügung. Dort finden Sie auch Vorlesevideos von prominenten Lesebotschaftern.

            Wir genossen die gemeinsame Lesezeit mit Ihren Kindern in vollen Zügen!

             

        • Maskenpflicht und Informationen zu Quarantäne
          • Maskenpflicht und Informationen zu Quarantäne

          • Liebe Eltern,

            die ursprünglich nur für die erste Schulwoche angeordnete Maskenpflicht im gesamten Schulhaus wurde aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in ganz Bayern bis auf Weiteres verlängert. Bitte sorgen Sie daher dafür, dass Ihr Kind auch weiterhin ausreichend saubere/frische Masken im Schulranzen hat, um ggf. auch während des Schultages die Maske wechseln zu können. Achten Sie bitte auch darauf, dass die Masken eine für Kinder passende Größe haben und rundum gut abschließen.

            In diesem Zusammenhang bat uns das Gesundheitsamt, Ihnen folgende Informationen zukommen zu lassen:

            Kommt es zu einem positiven Covid-Fall innerhalb einer Klasse, so richten sich die Quarantäne-Maßnahmen des Gesundheitsamtes unter anderem danach, welche Art von Maske das betroffene Kind sowie seine unmittelbaren Sitznachbarn getragen haben. Aufgrund der schwächeren Schutzwirkung sieht das Gesundheitsamt Community-/Alltagsmasken als kritisch an und fragt daher in jedem Fall ab, ob die Kinder ggf. einen medizinischen Mund-Nase-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen haben:

            • Falls die positiv getestete Person und die Sitznachbarn einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (oder FFP2) getragen haben, so kommt nur die positiv getestete Person in Quarantäne, die Mitschüler/innen in der Klasse müssen täglich getestet werden.
            • Falls die positiv getestete Person und/oder Sitznachbarn keinen medizinischen Mund-Nasen-Schutz/FFP2 getragen haben, so müssen die engen Kontaktpersonen (z.B. Sitznachbarn) bestimmt werden. Das Gesundheitsamt ordnet für diese gegebenenfalls eine Quarantänepflicht an.
            • Treten mehrere Positivfälle in einer Klasse auf, ermitteld das Gesundheitsamt, ob die Häufungen im Zusammenhang mit einer Infektionskette in der Klasse auftreten. Wenn dies nicht ausgeschlossen werden kann, folgt eine Gruppenquarantäne. Um den Präsenzunterricht aufrecht zu halten, wird hier der Ermessungsspielraum genutzt und nicht pauschal ab dem 2. Fall eine Gruppenquarantäne veranlasst.
            • Eine verpflichtende Quarantäne ordnet das Gesundheitsamt nur nach Rücksprache für bestätigte Fälle und Gruppen an.
        • Informationen zum Schulstart nach den Herbstferien
          • Informationen zum Schulstart nach den Herbstferien

          • Liebe Eltern,

            wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat die bayerische Staatsregierung in ihrer Kabinettssitzung vom 3. November 2021 beschlossen, dass Grundschüler in der Woche nach den Herbstferien im gesamten Schulgebäude wieder eine Maske tragen müssen. Dies bedeutet, dass auch während des Unterrichts im Klassenzimmer Masken getragen werden müssen.

            Um allen Mitgliedern der Schulfamilie einen sicheren Start in den Schulbetrieb nach den Ferien zu ermöglichen, werden wir, wie vom Kultusministerium nachdrücklich empfohlen, mit allen Kindern am Montag, den  8. November 2021, vor Unterrichtsbeginn einen zusätzlichen Schnelltest in der Schule durchführen. Sollten Sie dies für Ihr Kind nicht wünschen, so dürfen wir Sie bitten, dies den Klassenlehrern mitzuteilen und Ihrem Kind den Nachweis eines aktuellen Tests mit in die Schule zu geben.

            Die Pooltestungen finden wie gewohnt weiterhin statt.

            Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie noch schöne restliche Ferien!

            Ihr Team der Grundschule Fischen-Ofterschwang

      • Kontakt

        • Grundschule Fischen i.Allgäu – Ofterschwang
        • 08326 7177
        • Berger Weg 9 87538 Fischen i.Allgäu Germany
        • Panoramaweg 11 87527 Ofterschwang