• Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb
          • Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb

          • Liebe Eltern,

            wie Sie der Presse entnehmen konnten, werden die bislang bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen ab dem 3. April 2022 geändert - es sind vorbehaltlich örtlicher oder regionaler Sonderregelungen nur noch Basisschutzmaßnahmen möglich.

            Für unsere Schule bedeutet das im Wesentlichen, dass die Maskenpflicht im gesamte Schulgebäude ab dem 3. April 2022 wegfällt. Bitte beachten Sie, dass das Tragen einer Maske in Innenräumen weiterhin allgemein empfohlen wird. Auch im Unterricht kann somit selbstverständlich freiwillig weiterhin eine Maske getragen werden.

            Ausdrücklich empfohlen wird das Tragen einer Maske vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) sowie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht. Auch in den Schulbussen ist die Maske ein wichtiges Element des Infektionsschutzes; im ÖPNV besteht weiterhin Maskenpflicht.

            Keine Änderungen gibt es derzeit bei der Testpflicht und der 3G-Regelung für das Betreten des Schulhauses.

            Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben des Kultusministeriums, das Sie unten verlinkt finden.

        • Elterninformation: Änderungen zur Maskenpflicht
          • Elterninformation: Änderungen zur Maskenpflicht

          • Liebe Eltern,

            wie Sie sicherlich schon der Presse entnehmen konnten, werden ab Montag, den 21. März 2022, neue Regeln für das Tragen von Masken in der Schule gelten. Grundsätzlich besteht ab diesem Tag am Sitzplatz im Klassenzimmer keine Maskenpflicht für die Schüler mehr. Selbstverständlich dürfen Ihre Kinder jedoch weiterhin Masken tragen! Auf den Begegnungsflächen im Schulhaus besteht weiterhin Maskenpflicht.

            Bitte beachten Sie, dass nach einem Infektionsfall in der Klasse zusätzlich zum engeren Testregime Maskenpflicht auch am Sitzplatz für 5 Unterrichtstage gelten wird.

            Einzelheiten entnehmen Sie bitte der unten verlinkten Elterninformation des Kultusministeriums. Bitte beachten Sie auch die überarbeiteten Antworten auf häufig gestellte Fragen auf der Internetseite des Kultusministeriums.

        • Information zu Isolations- und Quarantäneregeln
          • Information zu Isolations- und Quarantäneregeln

          • Liebe Eltern,

            da in den vergangenen Tagen vermehrt Fragen zu den Regeln und dem Zeitpunkt der Rückkehr von Schülern aus der Isolation bzw. Quarantäne aufgekommen sind, haben wir Ihnen nachstehend nochmals die wichtigsten Informationen zu den aktuell geltenden Vorschriften aufbereitet.

            Bitte beachten Sie, dass zwischen Isolation von PCR-positiv getesteten Personen und Quarantäne von engen Kontaktpersonen, die selbst nicht positiv getestet wurden, zu unterscheiden ist:

            Isolation

            Die Isolation positiv getesteter Schülerinnen und Schüler dauert in der Regel 10 Tage. Sie kann nach sieben Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest, durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCR-Test) beendet werden, wenn das Kind keine Covid-19-typischen Symptome hat. Die Isolation endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.

            Entsprechend den Vorgaben des Gesundheitsamtes gilt dabei folgendes Berechnungsschema:

            Tag 0: Tag des positiven PCR-Tests (Beispiel: Montag, 28.02.2022)
            Tag 7: Frühester Zeitpunkt für eine Freitestung (Beispiel: Montag, 07.03.2022)
            Tag 8: Frühester Zeitpunkt für eine Rückkehr in die Schule (Beispiel: Dienstag 08.03.2022)
            Tag 10: Reguläres Ende der Isolation (Beispiel: Donnerstag, 10.03.2022, 24:00 Uhr)
            Tag 11: Regulärer Zeitpunkt für eine Rückkehr in die Schule (Beispiel: Freitag, 11.03.2022)

            Wenn Sie Ihr Kind entsprechend diesem Berechnungsschema am Tag 7 freitesten lassen, so stellen Sie bitte sicher, dass es am Tag der Rückkehr in die Schule (frühestens Tag 8) den entsprechenden Nachweis mitbringt.

            Sollte der Beginn der Isolation in Absprache mit dem Gesundheitsamt vorverlegt worden sein, weil Ihr Kind bereits vor dem positiven Testergebnis Symptome aufwies, so bitten wir Sie dringend, sich rechtzeitig vor Rückkehr des Kindes mit der Klassenlehrkraft in Verbindung zu setzen und dieser den mit dem Gesundheitsamt abgesprochenen früheren Isolationsbeginn mitzuteilen. Wir werden uns dann entsprechend der aktuellen Vorgaben mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen, um den vorverlegten Isolationszeitraum zu bestätigen. Ohne diese Information dürfen wir Ihr Kind nicht vorzeitig in den Unterricht zurück lassen. 

            Quarantäne

            Die Quarantäne von als engen Kontaktpersonen eingestuften Schülerinnen und Schülern dauert in der Regel 10 Tage. Sie kann nach fünf Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest, durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCR-Test) beendet werden, wenn das Kind keine Covid-19-typischen Symptome hat. Die Quarantäne endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.

            Auch hier gilt das oben aufgeführte Berechnungsschema:

            Tag 0: Vom Gesundheitsamt festgelegter Tag des engen Kontakts mit einem bestätigten Fall (Beispiel: Freitag, 04.03.2022)
            Tag 5: Frühester Zeitpunkt für eine Freitestung (Beispiel: Mittwoch, 09.03.2022)
            Tag 6: Frühester Zeitpunkt für eine Rückkehr in die Schule (Beispiel: Donnerstag, 10.03.2022)
            Tag 10: Reguläres Ende der Quarantäne (Beispiel: Montag, 14.03.2022, 24:00 Uhr)
            Tag 11: Regulärer Zeitpunkt für eine Rückkehr in die Schule (Beispiel: Dienstag, 15.03.2022)

            Wenn Sie Ihr Kind entsprechend diesem Berechnungsschema am Tag 5 freitesten lassen, so stellen Sie bitte sicher, dass es am Tag der Rückkehr in die Schule (frühestens Tag 6) den entsprechenden Nachweis mitbringt.

        • Änderungen bei den schulischen Testungen
          • Änderungen bei den schulischen Testungen

          • Liebe Eltern,

            die Vorgaben für die Teilnahme von kürzlich genesenen Schülerinnen und Schülern an den regelmäßigen schulischen Testungen (Pool-Tests und Schnelltests Montags) wurden durch das bayerische Gesundheitsministerium angepasst. Demnach gilt ab Montag, den 7. März 2022:

            Kürzlich genesene Schülerinnen und Schüler nehmen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation bis zum Tag 28 nach positivem PCR-Test nicht an den regelmäßigen schulischen Testungen teil, um falsch-positive Testergebnisse zu vermeiden. Diese Ausnahme gilt auch für die Verpflichtung zur Vorlage externer Testnachweise, falls die schulischen Testungen abgelehnt werden.

            Findet in einer Klasse ein intensiviertes Testregime mit zusätzlichen Selbsttests statt, müssen alle Schülerinnen und Schüler einschließlich erst kürzlich genesener hieran teilnehmen bzw. entsprechende externe Tests vorlegen.

        • Wegfall der Maskenpflicht im Schulsport
          • Wegfall der Maskenpflicht im Schulsport

          • Liebe Eltern,

            wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat der bayerische Ministerrat in seiner Sitzung vom 2. März 2022 vorsichtige Lockerungen der derzeitigen Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen. Im Schulbereich betrifft dies vor allem die bislang geltende Maskenpflicht im Schulsport in geschlossenen Räumen.

            Ab Montag, den 7. März 2022, entfällt diese Maskenpflicht. Sollte Ihr Kind im Sportunterricht auch weiterhin eine Maske tragen wollen, so ist dies selbstverständlich möglich.

      • Kontakt

        • Grundschule Fischen i.Allgäu – Ofterschwang
        • 08326 7177
        • Berger Weg 9
          87538 Fischen i.Allgäu
          Germany
        • Panoramaweg 11
          87527 Ofterschwang