• Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
          • Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

          • Liebe Eltern,

            das Kultusministerium hat leicht angepasste Regelungen für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen veröffentlich. Danach gilt:

            1. Akute Krankheitssymptome

              Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, (fiebriger) Schnupfen, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

              Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist.

              In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

              Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler keine Krankheitssymptome mehr aufweist und die Schule ab Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat.
            2. Leichte Krankheitssymptome
              Bei leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch in folgenden Fällen trotz der leichten Krankheitssymptome auch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests möglich:
              - Schupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen)
              - Verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber)
              - Gelegentlicher Husten, Halskratzen, Räuspern

              In allen anderen Fällen ist der Schulbesuch auch bei leichten Krankheitssymptomen nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

              Schülerinnen und Schüler, die entgegen dieser Vorgaben die Schule besuchen, werden dort isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.

              Nach der Genesung von einer Erkrankung mit leichten Krankheitssymptomen ist der Schulbesuch auch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests möglich.

            *) Durchführung eines solchen Tests z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen.

      • Kontakt

        • Grundschule Fischen i.Allgäu – Ofterschwang
        • 08326 7177
        • Berger Weg 9 87538 Fischen i.Allgäu Germany
        • Panoramaweg 11 87527 Ofterschwang