• Ausnahmen vom Testerfordernis
          • Ausnahmen vom Testerfordernis

          • Liebe Eltern,

            im Zusammenhang mit der Umsetzung der Regelungen zur sog. Bundesnotbremse wurden durch das Kultusministerium zwei Ausnahmen vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses für die Teilnahme am Präsenzunterricht zugelassen: Vollständig geimpfte Personen bzw. vollständig genesene Personen müssen grundsätzlich keinen Testnachweis erbringen - wobei für unsere Grundschüler derzeit nur die letztere Variante relevant ist. Hierbei gilt im Einzelnen:

            Eine Person gilt als genesen, wenn sie über einen Nachweis verfügt, wonach eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Die zugrundeliegende Testung muss dabei mittels PCR-Verfahren erfolgt sein.

            Der Testnachweis entfällt bei vollständig geimpften und bei genesenen Personen jedoch nur, wenn keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen und keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen ist.

            Sollten Sie für Ihr Kind von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollen, so legen Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis vor. Dies kann beispielsweise der Bescheid des Gesundheitsamts zur Isolationsanordnung nach positiver PCR-Testung in Verbindung mit einem negativen Testnachweis bei Entisolierung sein. Wir werden Ihr Kind dann für den entsprechenden Zeitraum (6 Monate ab Infektion) von den Selbsttests ausnehmen.

            Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Selbsttests  und die aktuellen Ausnahmen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Kultusministeriums sowie des Bayerischen Gesundheitsministeriums.

             

        • Unterrichtsbetrieb ab 10. Mai 2021
          • Unterrichtsbetrieb ab 10. Mai 2021

          • Liebe Eltern,

            mit Anpassung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung steht nun fest, dass bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 165 auch die ersten bis dritten Jahrgangsstufen in den Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand kommen dürfen.

            Ausgehend von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz bedeutet dies, dass wir die nächste Woche für alle Klassen im Präsenzunterricht mit Mindestabstand starten. Eine Notbetreuung findet daher nicht mehr statt. Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens kann sich die Art des zulässigen Unterrichtsbetriebs noch ändern, die Voraussetzungen hierfür haben wir in einem separaten Artikel beschrieben.

            Wir freuen uns, endlich wieder alle Kinder persönlich in der Schule unterrichten zu können.

             

            Herzliche Grüße

            Ihr Team der Grundschule Fischen i.Allgäu - Ofterschwang

      • Kontakt

        • Grundschule Fischen i.Allgäu – Ofterschwang
        • 08326 7177
        • Berger Weg 9
          87538 Fischen i.Allgäu
          Germany
        • Panoramaweg 11
          87527 Ofterschwang