Liebe Eltern,
wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, gibt es zu Schulstart nach den Weihnachtsferien einige Neuerungen zu den Tests an Schulen.
Wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante hat das Kultusministerium entschieden, dass alle Schüler ab dem 10. Januar 2022 den Präsenzunterricht nur besuchen dürfen, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. Dies gilt somit auch für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler.
An Grundschulen gilt zudem, dass Schülerinnen und Schüler, die erst kürzlich genesen sind, für die
Dauer von 28 Tagen nach ihrem positiven PCR-Test nicht an PCR-Pooltestungen teilnehmen. So werden falsch-positive Pooltest-Ergebnisse vermieden. In dieser Übergangszeit nehmen die Schülerinnen und Schüler an den regulären Selbsttests teil.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise in der unten verlinkten Elterninformation des Kultusministeriums - insbesondere die Bitte, Ihr Kind noch vor dem Schulstart extern testen zu lassen. Ebenso möchten wir auf die ausführlichen Antworten zu den gängigsten Fragen rund um den Infektionsschutz und die Testungen an Schulen auf der Seite des Kultusministeriums hinweisen.