• Videoempfehlung: Dr. Kasperls Coronatest Anleitung

          • Liebe Eltern,

            das Kultusministerium hat am heutigen Sonntag ein kindgerechtes Video zu den Corona-Selbsttests in der Schule veröffentlicht, das wir Ihnen sehr ans Herz legen möchten.

            Es wurde von der Augsburger Puppenkiste für das Kultusministerium produziert und zeigt nicht nur Schritt-für-Schritt den Test an sich, sondern greift auch die für uns als Schulgemeinschaft wichtigen Punkte des "Warum testen wir" und "Was passiert nach einem positiven Test" auf.

            Wir als Schule haben uns in den letzten Wochen intensiv auf die pädagogische Arbeit mit dem Kindern zum Thema Selbsttests vorbereitet und mit Unterstützung von Schulpsychologen ein Konzept zur schulinternen Umsetzung der Tests erarbeitet. Dieses beinhaltet neben dem eher technischen Aspekt der konkreten Durchführung der Tests insbesondere auch die unten verlinkten Leitlinien und Hilfestellungen für den Umgang mit den Ergebnissen.

            Besonderes Augenmerk liegt hierbei natürlich auf der Begleitung der Schüler bei einem positiven Testergebnis in der Gruppe, um damit eventuell verknüpfte negative Auswirkungen (z.B. Ausschluss, Hänseln) zu vermeiden und den Schülern Sicherheit zu geben. Die Erfahrungen aus anderen Schulen stimmen uns sehr positiv, dass wir mit unserer intensiven Vorbereitung und der Begleitung der Tests durch eine den Kindern vertraute Person hierzu in der Lage sein werden.

            Gemeinsam können wir durch die regelmäßigen schulinternen und externen Tests dazu beitragen, dass Schule noch ein Stück sicherer wird und wir den Kindern ein Stück Normalität in diesen außergewöhnlichen Zeiten geben können.

            Herzliche Grüße

            Ihr Team der Grundschule Fischen - Ofterschwang

        • Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
          • Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

          • Liebe Eltern,

            das Kultusministerium hat am Mittwoch, den 21. April 2021, in  Teilen verschärfte Regeln für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen veröffentlich. Danach gilt:

            Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, (fiebriger) Schnupfen, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

            Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

            • Die Schülerin bzw. der Schüler ist wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) oder 
            • Die Schülerin bzw. der Schüler hat
              • Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen),
              • verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber) oder
              • gelegentlichen Husten, Halskratzen oder Räuspern.

            In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

            Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler keine Krankheitssymptome mehr aufweist und die Schule ab Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat.

             

            Bei leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch in folgenden Fällen trotz der leichten Krankheitssymptome möglich:

            • Schupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen)
            • Verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber)
            • Gelegentlicher Husten, Halskratzen, Räuspern

            In jedem Fall ist der Schulbesuch auch bei leichten Krankheitssymptomen nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

            Nach der Genesung von einer Erkrankung mit leichten Krankheitssymptomen ist der Schulbesuch auch ohne Vorlage eines negatives Testergebnisses auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests möglich.

            Schülerinnen und Schüler die Schule entgegen dieser Vorgaben die Schule besuchen, werden in der Schule isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.

            *) Durchführung eines solchen Tests z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen.

            Die Regelungen finden Sie auch im unten verlinkten Informationsblatt des Kultusministeriums.

        • Elterninformation zu Covid-19 Tests
          • Elterninformation zu Covid-19 Tests

          • Liebe Eltern,

            das Kultusministerium hat heute Nachmittag die Regelungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht veröffentlicht. Zentraler Baustein der Schutzmaßnahmen an Schulen ist ab dem 12. April 2021, dass nur Schüler am Unterricht in der Schule teilnehmen dürfen, die einen negativen Covid-19 Test nachweisen können. Dies gilt unabhängig von der aktuellen Inzidenz.

            Die Details entnehmen Sie bitten dem unten verlinkten Informationsblatt.

            Weitere Hinweise finden Sie zudem auf der Internetseite des Kultusministeriums zu den Selbsttests bzw. in den sog. FAQ des Kultusministeriums zum Schulbetrieb.

        • Änderungen bei Entscheidung über Art des Unterrichtsbetriebs
          • Änderungen bei Entscheidung über Art des Unterrichtsbetriebs

          • Liebe Eltern,

            mit Umsetzung der "Bundesnotbremse" gelten ab sofort andere Regeln für die Entscheidung, ab wann ein Wechsel vom Präsenz-/Wechselunterricht in den Distanzunterricht bzw. umgekehrt erfolgt. Entscheidend ist nicht mehr die Inzidenz im Landkreis am Freitag der Vorwoche. Stattdessen gilt für unsere Schule:

            • Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, so findet ab dem übernächsten darauf folgenden Tag Distanzunterricht in den Jahrgangsstufen 1-3 statt. Die vierte Jahrgangsstufe bleibt wie bisher im Präsenzunterricht mit Mindestabstand.

              Beispiel: Überschreitung des Schwellenwerts von 100 am Sonntag, Montag und Dienstag
              -> Distanzunterricht ab Donnerstag
            • Unterschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen, so findet ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in allen Jahrgangsstufen Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt.

              Beispiel: Unterschreiten des Schwellenwerts von 100 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch
              -> Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen ab Freitag.

            Maßgeblich für die Feststellung einer Über- bzw. Unterschreitung ist eine entsprechende amtliche Bekanntmachung des Landratsamts Oberallgäu.

            Es kann daher sein, dass künftig auch unter der Woche die Art des Unterrichtsbetriebs wechselt. Wir werden Sie selbstverständlich zeitnah hierüber informieren. 

        • Unterrichtsbetrieb 26. bis 30. April 2021
          • Unterrichtsbetrieb 26. bis 30. April 2021

          • Liebe Eltern,

            das Landratsamt hat auf Basis der aktuellen 7-Tages-Inzidenz für das Oberallgäu entschieden, dass in der Woche vom 26. April bis 2. Mai 2021 an den Grundschulen mit Ausnahme der vierten Jahrgangsstufe Distanzunterricht stattfindet.

            Für unsere Schule bedeutet dies, dass die Jahrgangsstufen 1 bis 3 im Distanzunterricht zu Hause beschult werden. Sie erhalten wie gewohnt die notwendigen Informationen und Materialien von der Klassenlehrkraft.

            Die vierten Jahrgangsstufen werden täglich im Präsenzunterricht in der Schule mit 1,5m Mindestabstand unterrichtet. 

            Bitte beachten Sie: Die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule setzt ein negatives Testergebnis auf das SARS-CoV-2 Virus voraus! Hierfür bieten wir entsprechend den Vorgaben des Kultusministeriums Selbsttests in der Schule an. Sofern Ihr Kind diesen Selbsttests in der Schule nicht durchführen soll, ist Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht die Vorlage eines aktuellen, negativen Covid-19-Tests (PCR- oder POC Antigenschnelltest), der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wurde (Testzentrum, Arzt, andere geeignete Stelle) und nicht älter als 24 Stunden* ist. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht nicht aus!

            Nähere Informationen zu den Selbsttests finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums. Informationen zur Durchführung der Tests an unserer Schule sowie eine Videoempfehlung haben wir in diesem Beitrag auf unserer Homepage zusammengefasst.

            *Ein negatives Testergebnis gilt daher aktuell am Tag der Testung und am darauffolgenden Tag. Details und Beispiele finden Sie in den FAQ des Kultusministeriums*

      • Kontakt

        • Grundschule Fischen i.Allgäu – Ofterschwang
        • 08326 7177
        • Berger Weg 9
          87538 Fischen i.Allgäu
          Germany
        • Panoramaweg 11
          87527 Ofterschwang