• Videoempfehlung: Dr. Kasperls Pooltest Anleitung

          • Liebe Eltern,

            nach dem kurzweiligen ersten Teil von Dr. Kasperls Coronatest Anleitung hat die Augsburger Puppenkiste nun einen Teil 2 herausgepracht, in dem Dr. Kasperl den Kindern die bald anstehenden Pooltests erklärt.

        • Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
          • Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

          • Liebe Eltern,

            das Kultusministerium hat leicht angepasste Regelungen für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen veröffentlich. Danach gilt:

            1. Akute Krankheitssymptome

              Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, (fiebriger) Schnupfen, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

              Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist.

              In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

              Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler keine Krankheitssymptome mehr aufweist und die Schule ab Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat.
            2. Leichte Krankheitssymptome
              Bei leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch in folgenden Fällen trotz der leichten Krankheitssymptome auch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests möglich:
              - Schupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen)
              - Verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber)
              - Gelegentlicher Husten, Halskratzen, Räuspern

              In allen anderen Fällen ist der Schulbesuch auch bei leichten Krankheitssymptomen nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

              Schülerinnen und Schüler, die entgegen dieser Vorgaben die Schule besuchen, werden dort isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.

              Nach der Genesung von einer Erkrankung mit leichten Krankheitssymptomen ist der Schulbesuch auch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests möglich.

            *) Durchführung eines solchen Tests z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen.

          • Videoempfehlung: Dr. Kasperls Coronatest Anleitung

          • Liebe Eltern,

            das Kultusministerium hat am heutigen Sonntag ein kindgerechtes Video zu den Corona-Selbsttests in der Schule veröffentlicht, das wir Ihnen sehr ans Herz legen möchten.

            Es wurde von der Augsburger Puppenkiste für das Kultusministerium produziert und zeigt nicht nur Schritt-für-Schritt den Test an sich, sondern greift auch die für uns als Schulgemeinschaft wichtigen Punkte des "Warum testen wir" und "Was passiert nach einem positiven Test" auf.

            Wir als Schule haben uns in den letzten Wochen intensiv auf die pädagogische Arbeit mit dem Kindern zum Thema Selbsttests vorbereitet und mit Unterstützung von Schulpsychologen ein Konzept zur schulinternen Umsetzung der Tests erarbeitet. Dieses beinhaltet neben dem eher technischen Aspekt der konkreten Durchführung der Tests insbesondere auch die unten verlinkten Leitlinien und Hilfestellungen für den Umgang mit den Ergebnissen.

            Besonderes Augenmerk liegt hierbei natürlich auf der Begleitung der Schüler bei einem positiven Testergebnis in der Gruppe, um damit eventuell verknüpfte negative Auswirkungen (z.B. Ausschluss, Hänseln) zu vermeiden und den Schülern Sicherheit zu geben. Die Erfahrungen aus anderen Schulen stimmen uns sehr positiv, dass wir mit unserer intensiven Vorbereitung und der Begleitung der Tests durch eine den Kindern vertraute Person hierzu in der Lage sein werden.

            Gemeinsam können wir durch die regelmäßigen schulinternen und externen Tests dazu beitragen, dass Schule noch ein Stück sicherer wird und wir den Kindern ein Stück Normalität in diesen außergewöhnlichen Zeiten geben können.

            Herzliche Grüße

            Ihr Team der Grundschule Fischen - Ofterschwang

        • Weitere Änderung zur Maskenpflicht
          • Weitere Änderung zur Maskenpflicht

          • Liebe Eltern,

            der bayerische Ministerrat hat heute weitere Lockerungen der Maskenpflicht an Grundschulen beschlossen:

            In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 entfällt bereits ab morgen, 23. Juni 2021, an den Grundschulen im Klassenzimmer bzw. bei schulischen Ganztagsangeboten und Mittagsbetreuungen im Betreuungsraum nach Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und die sonstigen an Schulen tätigen Personen die Maskenpflicht, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

            Selbstverständlich kann ein Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung freiwillig weiterhin getragen werden.

        • Ausnahmen vom Testerfordernis
          • Ausnahmen vom Testerfordernis

          • Liebe Eltern,

            im Zusammenhang mit der Umsetzung der Regelungen zur sog. Bundesnotbremse wurden durch das Kultusministerium zwei Ausnahmen vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses für die Teilnahme am Präsenzunterricht zugelassen: Vollständig geimpfte Personen bzw. vollständig genesene Personen müssen grundsätzlich keinen Testnachweis erbringen - wobei für unsere Grundschüler derzeit nur die letztere Variante relevant ist. Hierbei gilt im Einzelnen:

            Eine Person gilt als genesen, wenn sie über einen Nachweis verfügt, wonach eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Die zugrundeliegende Testung muss dabei mittels PCR-Verfahren erfolgt sein.

            Der Testnachweis entfällt bei vollständig geimpften und bei genesenen Personen jedoch nur, wenn keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen und keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen ist.

            Sollten Sie für Ihr Kind von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollen, so legen Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis vor. Dies kann beispielsweise der Bescheid des Gesundheitsamts zur Isolationsanordnung nach positiver PCR-Testung in Verbindung mit einem negativen Testnachweis bei Entisolierung sein. Wir werden Ihr Kind dann für den entsprechenden Zeitraum (6 Monate ab Infektion) von den Selbsttests ausnehmen.

            Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Selbsttests  und die aktuellen Ausnahmen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Kultusministeriums sowie des Bayerischen Gesundheitsministeriums.

             

        • Unterrichtsbetrieb ab 10. Mai 2021
          • Unterrichtsbetrieb ab 10. Mai 2021

          • Liebe Eltern,

            mit Anpassung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung steht nun fest, dass bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 165 auch die ersten bis dritten Jahrgangsstufen in den Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand kommen dürfen.

            Ausgehend von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz bedeutet dies, dass wir die nächste Woche für alle Klassen im Präsenzunterricht mit Mindestabstand starten. Eine Notbetreuung findet daher nicht mehr statt. Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens kann sich die Art des zulässigen Unterrichtsbetriebs noch ändern, die Voraussetzungen hierfür haben wir in einem separaten Artikel beschrieben.

            Wir freuen uns, endlich wieder alle Kinder persönlich in der Schule unterrichten zu können.

             

            Herzliche Grüße

            Ihr Team der Grundschule Fischen i.Allgäu - Ofterschwang

        • Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
          • Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

          • Liebe Eltern,

            das Kultusministerium hat am Mittwoch, den 21. April 2021, in  Teilen verschärfte Regeln für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen veröffentlich. Danach gilt:

            Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, (fiebriger) Schnupfen, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

            Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

            • Die Schülerin bzw. der Schüler ist wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) oder 
            • Die Schülerin bzw. der Schüler hat
              • Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen),
              • verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber) oder
              • gelegentlichen Husten, Halskratzen oder Räuspern.

            In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

            Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler keine Krankheitssymptome mehr aufweist und die Schule ab Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat.

             

            Bei leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch in folgenden Fällen trotz der leichten Krankheitssymptome möglich:

            • Schupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen)
            • Verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber)
            • Gelegentlicher Husten, Halskratzen, Räuspern

            In jedem Fall ist der Schulbesuch auch bei leichten Krankheitssymptomen nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

            Nach der Genesung von einer Erkrankung mit leichten Krankheitssymptomen ist der Schulbesuch auch ohne Vorlage eines negatives Testergebnisses auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests möglich.

            Schülerinnen und Schüler die Schule entgegen dieser Vorgaben die Schule besuchen, werden in der Schule isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.

            *) Durchführung eines solchen Tests z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen.

            Die Regelungen finden Sie auch im unten verlinkten Informationsblatt des Kultusministeriums.

        • Elterninformation zu Covid-19 Tests
          • Elterninformation zu Covid-19 Tests

          • Liebe Eltern,

            das Kultusministerium hat heute Nachmittag die Regelungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht veröffentlicht. Zentraler Baustein der Schutzmaßnahmen an Schulen ist ab dem 12. April 2021, dass nur Schüler am Unterricht in der Schule teilnehmen dürfen, die einen negativen Covid-19 Test nachweisen können. Dies gilt unabhängig von der aktuellen Inzidenz.

            Die Details entnehmen Sie bitten dem unten verlinkten Informationsblatt.

            Weitere Hinweise finden Sie zudem auf der Internetseite des Kultusministeriums zu den Selbsttests bzw. in den sog. FAQ des Kultusministeriums zum Schulbetrieb.

        • Änderungen bei Entscheidung über Art des Unterrichtsbetriebs
          • Änderungen bei Entscheidung über Art des Unterrichtsbetriebs

          • Liebe Eltern,

            mit Umsetzung der "Bundesnotbremse" gelten ab sofort andere Regeln für die Entscheidung, ab wann ein Wechsel vom Präsenz-/Wechselunterricht in den Distanzunterricht bzw. umgekehrt erfolgt. Entscheidend ist nicht mehr die Inzidenz im Landkreis am Freitag der Vorwoche. Stattdessen gilt für unsere Schule:

            • Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, so findet ab dem übernächsten darauf folgenden Tag Distanzunterricht in den Jahrgangsstufen 1-3 statt. Die vierte Jahrgangsstufe bleibt wie bisher im Präsenzunterricht mit Mindestabstand.

              Beispiel: Überschreitung des Schwellenwerts von 100 am Sonntag, Montag und Dienstag
              -> Distanzunterricht ab Donnerstag
            • Unterschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen, so findet ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in allen Jahrgangsstufen Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt.

              Beispiel: Unterschreiten des Schwellenwerts von 100 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch
              -> Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen ab Freitag.

            Maßgeblich für die Feststellung einer Über- bzw. Unterschreitung ist eine entsprechende amtliche Bekanntmachung des Landratsamts Oberallgäu.

            Es kann daher sein, dass künftig auch unter der Woche die Art des Unterrichtsbetriebs wechselt. Wir werden Sie selbstverständlich zeitnah hierüber informieren. 

        • Unterrichtsbetrieb 26. bis 30. April 2021
          • Unterrichtsbetrieb 26. bis 30. April 2021

          • Liebe Eltern,

            das Landratsamt hat auf Basis der aktuellen 7-Tages-Inzidenz für das Oberallgäu entschieden, dass in der Woche vom 26. April bis 2. Mai 2021 an den Grundschulen mit Ausnahme der vierten Jahrgangsstufe Distanzunterricht stattfindet.

            Für unsere Schule bedeutet dies, dass die Jahrgangsstufen 1 bis 3 im Distanzunterricht zu Hause beschult werden. Sie erhalten wie gewohnt die notwendigen Informationen und Materialien von der Klassenlehrkraft.

            Die vierten Jahrgangsstufen werden täglich im Präsenzunterricht in der Schule mit 1,5m Mindestabstand unterrichtet. 

            Bitte beachten Sie: Die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule setzt ein negatives Testergebnis auf das SARS-CoV-2 Virus voraus! Hierfür bieten wir entsprechend den Vorgaben des Kultusministeriums Selbsttests in der Schule an. Sofern Ihr Kind diesen Selbsttests in der Schule nicht durchführen soll, ist Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht die Vorlage eines aktuellen, negativen Covid-19-Tests (PCR- oder POC Antigenschnelltest), der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wurde (Testzentrum, Arzt, andere geeignete Stelle) und nicht älter als 24 Stunden* ist. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht nicht aus!

            Nähere Informationen zu den Selbsttests finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums. Informationen zur Durchführung der Tests an unserer Schule sowie eine Videoempfehlung haben wir in diesem Beitrag auf unserer Homepage zusammengefasst.

            *Ein negatives Testergebnis gilt daher aktuell am Tag der Testung und am darauffolgenden Tag. Details und Beispiele finden Sie in den FAQ des Kultusministeriums*

        • Informationen zum Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien
          • Informationen zum Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien

          • Liebe Eltern,

            das Kultusministerium hat erste Informationen veröffentlicht, wie der Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien stattfinden soll. Hierzu finden Sie nachstehend eine Veröffentlichung auf der Homepage des Kultusministeriums sowie einen Elternbrief des Kultusministers.

            Für unsere Schule ergeben sich zwei Neuerungen gegenüber den derzeit geltenden Regeln:

            Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 im Landkreis Oberallgäu findet, soweit das Landratsamt keine andere Anordnung trifft, für die vierten Jahrgangsstufen Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt. Allerdings dürfen dann nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis* auf das SARS-CoV-2-Virus am Unterricht teilnehmen! Die übrigen Jahrgangsstufen haben in dieser Inzidenzstufe wie bisher Distanzunterricht.

            Das Testerfordernis gilt auch für die Teilnahme an der Notbetreuung.

            *Bitte beachten Sie: Der negative Nachweis muss durch einen in der Schule durchgeführten Selbsttest bzw. einen aktuellen, negativen PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird und nicht älter als 48 Stunden ist, erfolgen. Ein zuhause durchgeführter Schnelltest ist nicht ausreichend!*

            Weitere Details zum Testerfordernis, insbesondere wie oft diese Tests durchgeführt werden müssen, sind uns bislang noch nicht bekannt. Sobald uns das Kultusministerium in den Osterferien die genauen Vorgaben mitteilt, werden wir Sie wie gewohnt auf unserer Homepage zeitnah informieren.

             

        • Informationen zum Schulbetrieb ab 15. März 2021
          • Informationen zum Schulbetrieb ab 15. März 2021

          • Liebe Eltern,

            nachdem die wesentlichen Punkte des Schulbetriebs ab dem 15. März 2021 ja bereits in der Presse skizziert wurden, haben wir nun die verbindlichen Regelungen durch das Kultusministerium erhalten.

            Die wichtigste Information für Sie vorab: An unserem derzeitigen Modell des Präsenzunterrichts mit Mindestabstand für alle Schüler werden wir, soweit es das Infektionsgeschehen zulässt, auch weiterhin festhalten - auch wenn die neuen Vorgaben bei Inzidenzwerten unter 50 einen Unterricht auch ohne Mindestabstand zulassen würden. Wir möchten hiermit weiterhin einen sicheren Weg gehen, der gleichzeitig Planbarkeit für die Familien und Ruhe sowie Kontinuität für den Unterrichtsalltag der Schüler ermöglicht.

            Sollten sich, etwa durch Maßnahmen des zuständigen Gesundheitsamtes, Änderungen an unserem Modell ergeben werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.

            Nachstehend finden Sie einen Elternbrief von Kultusminister Prof. Piazolo nebst Anhang.

            Herzliche Grüße

            Sonja Falge

        • Elternbrief Kultusminister
          • Elternbrief Kultusminister

          • Liebe Eltern,

            wir haben Ihnen unten den aktuellen Elternbrief des bayerischen Kultusministers verlinkt, in dem dieser den Fahrplan für die kommenden Wochen bis Mitte Februar darstellt und die derzeitigen Planungen für die Zeit danach skizziert.

            Wir werden Sie auf unserer Homepage selbstverständlich weiterhin zeitnah informieren, wenn wir verbindliche Aussagen für die Zeit nach dem 15. Februar 2021 haben.

            Herzliche Grüße

            Sonja Falge

        • Neue digitale Lernplattform gestartet
          • Neue digitale Lernplattform gestartet

          • Unsere Grundschule startet heute ihre digitale Lernplattform Lernen zuhause. Ein "Digital-Team" der Kollegen wird dort für die Jahrgangsstufen einzelne, auch interaktive digitale Inhalte bereitstellen - als Ergänzung der Wochenpläne und Arbeitsblätter, die unsere vorrangigen Lehr- und Lernmittel bleiben.

            Wir freuen uns darauf, diese neue Lernform auszubauen und auf Basis Ihrer Rückmeldungen gemeinsam weiter zu entwicklen.

        • Informationen zum Übertritt
          • Informationen zum Übertritt

          • Liebe Eltern,

            das Kultusministerium hat gestern den weiteren Fahrplan für den Übertritt offiziell bekanntgegeben. Im Einzelnen gilt:

            Leistungserhebungen

            In Abweichung zu der grundsätzlichen Regelung sollen bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie HSU insgesamt 14 Probearbeiten abgehalten werden.

            Zwischeninformation

            Die Zwischeninformation wird nicht wie ursprünglich vorgesehen am 22. Januar 2021 ausgegeben, sondern erst nach Wiederaufnahme des Präsenz- bzw. Wechselunterrichts. Zudem wird die Zwischeninformation nicht bereits am ersten Tag eines Präsenz- bzw. Wechselunterrichts ausgeteilt, da dieser Tag ein Ankommen der Schüler ermöglichen soll.

             

            Übertrittszeugnis

            Die Ausgabe des Übertrittszeugnis wird auf den 7. Mai 2021 verschoben.

             

            Probeunterricht

            Die Anmeldung zum Probeunterricht ist wie bislang vorgesehen vom 10. bis 14. Mai 2021 möglich. Der Probeunterricht selbst findet dann vom 18. bis 25. Mai 2021 statt. Wie auch im vergangenen Schuljahr werden die Aufgaben des Probeunterrichts an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Zudem gehen bislang nicht erarbeitete Inhalte, die im Probeunterricht geprüft werden, nach entsprechendem Hinweis durch die Schule / die Eltern nicht in die Bewertung ein.

    • Kontakt

      • Grundschule Fischen i.Allgäu – Ofterschwang
      • 08326 7177
      • Berger Weg 9 87538 Fischen i.Allgäu Germany
      • Panoramaweg 11 87527 Ofterschwang