• Fahrplanänderungen Schulbusbetrieb Ofterschwang
          • Fahrplanänderungen Schulbusbetrieb Ofterschwang

          • Liebe Eltern,

            "Komm mit" hat uns informiert, dass es ab dem 2. Mai für ca. 6 Wochen zu Fahrplanänderungen bei den Schulbussen kommen wird.

            In der ersten Schulwoche nach den Osterferien gilt für die Schüler weiterhin der reguläre Fahrplan.

            Sobald uns weitere Informationen vorliegen werden wir diese auf unserer Homepage veröffentlichen. Bitte beachten Sie aber auch die Aushänge an den örtlichen Haltestellen.

        • Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb
          • Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb

          • Liebe Eltern,

            wie Sie der Presse entnehmen konnten, werden die bislang bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen ab dem 3. April 2022 geändert - es sind vorbehaltlich örtlicher oder regionaler Sonderregelungen nur noch Basisschutzmaßnahmen möglich.

            Für unsere Schule bedeutet das im Wesentlichen, dass die Maskenpflicht im gesamte Schulgebäude ab dem 3. April 2022 wegfällt. Bitte beachten Sie, dass das Tragen einer Maske in Innenräumen weiterhin allgemein empfohlen wird. Auch im Unterricht kann somit selbstverständlich freiwillig weiterhin eine Maske getragen werden.

            Ausdrücklich empfohlen wird das Tragen einer Maske vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) sowie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht. Auch in den Schulbussen ist die Maske ein wichtiges Element des Infektionsschutzes; im ÖPNV besteht weiterhin Maskenpflicht.

            Keine Änderungen gibt es derzeit bei der Testpflicht und der 3G-Regelung für das Betreten des Schulhauses.

            Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben des Kultusministeriums, das Sie unten verlinkt finden.

        • Elterninformation: Änderungen zur Maskenpflicht
          • Elterninformation: Änderungen zur Maskenpflicht

          • Liebe Eltern,

            wie Sie sicherlich schon der Presse entnehmen konnten, werden ab Montag, den 21. März 2022, neue Regeln für das Tragen von Masken in der Schule gelten. Grundsätzlich besteht ab diesem Tag am Sitzplatz im Klassenzimmer keine Maskenpflicht für die Schüler mehr. Selbstverständlich dürfen Ihre Kinder jedoch weiterhin Masken tragen! Auf den Begegnungsflächen im Schulhaus besteht weiterhin Maskenpflicht.

            Bitte beachten Sie, dass nach einem Infektionsfall in der Klasse zusätzlich zum engeren Testregime Maskenpflicht auch am Sitzplatz für 5 Unterrichtstage gelten wird.

            Einzelheiten entnehmen Sie bitte der unten verlinkten Elterninformation des Kultusministeriums. Bitte beachten Sie auch die überarbeiteten Antworten auf häufig gestellte Fragen auf der Internetseite des Kultusministeriums.

        • Information zu Isolations- und Quarantäneregeln
          • Information zu Isolations- und Quarantäneregeln

          • Liebe Eltern,

            da in den vergangenen Tagen vermehrt Fragen zu den Regeln und dem Zeitpunkt der Rückkehr von Schülern aus der Isolation bzw. Quarantäne aufgekommen sind, haben wir Ihnen nachstehend nochmals die wichtigsten Informationen zu den aktuell geltenden Vorschriften aufbereitet.

            Bitte beachten Sie, dass zwischen Isolation von PCR-positiv getesteten Personen und Quarantäne von engen Kontaktpersonen, die selbst nicht positiv getestet wurden, zu unterscheiden ist:

            Isolation

            Die Isolation positiv getesteter Schülerinnen und Schüler dauert in der Regel 10 Tage. Sie kann nach sieben Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest, durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCR-Test) beendet werden, wenn das Kind keine Covid-19-typischen Symptome hat. Die Isolation endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.

            Entsprechend den Vorgaben des Gesundheitsamtes gilt dabei folgendes Berechnungsschema:

            Tag 0: Tag des positiven PCR-Tests (Beispiel: Montag, 28.02.2022)
            Tag 7: Frühester Zeitpunkt für eine Freitestung (Beispiel: Montag, 07.03.2022)
            Tag 8: Frühester Zeitpunkt für eine Rückkehr in die Schule (Beispiel: Dienstag 08.03.2022)
            Tag 10: Reguläres Ende der Isolation (Beispiel: Donnerstag, 10.03.2022, 24:00 Uhr)
            Tag 11: Regulärer Zeitpunkt für eine Rückkehr in die Schule (Beispiel: Freitag, 11.03.2022)

            Wenn Sie Ihr Kind entsprechend diesem Berechnungsschema am Tag 7 freitesten lassen, so stellen Sie bitte sicher, dass es am Tag der Rückkehr in die Schule (frühestens Tag 8) den entsprechenden Nachweis mitbringt.

            Sollte der Beginn der Isolation in Absprache mit dem Gesundheitsamt vorverlegt worden sein, weil Ihr Kind bereits vor dem positiven Testergebnis Symptome aufwies, so bitten wir Sie dringend, sich rechtzeitig vor Rückkehr des Kindes mit der Klassenlehrkraft in Verbindung zu setzen und dieser den mit dem Gesundheitsamt abgesprochenen früheren Isolationsbeginn mitzuteilen. Wir werden uns dann entsprechend der aktuellen Vorgaben mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen, um den vorverlegten Isolationszeitraum zu bestätigen. Ohne diese Information dürfen wir Ihr Kind nicht vorzeitig in den Unterricht zurück lassen. 

            Quarantäne

            Die Quarantäne von als engen Kontaktpersonen eingestuften Schülerinnen und Schülern dauert in der Regel 10 Tage. Sie kann nach fünf Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest, durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCR-Test) beendet werden, wenn das Kind keine Covid-19-typischen Symptome hat. Die Quarantäne endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.

            Auch hier gilt das oben aufgeführte Berechnungsschema:

            Tag 0: Vom Gesundheitsamt festgelegter Tag des engen Kontakts mit einem bestätigten Fall (Beispiel: Freitag, 04.03.2022)
            Tag 5: Frühester Zeitpunkt für eine Freitestung (Beispiel: Mittwoch, 09.03.2022)
            Tag 6: Frühester Zeitpunkt für eine Rückkehr in die Schule (Beispiel: Donnerstag, 10.03.2022)
            Tag 10: Reguläres Ende der Quarantäne (Beispiel: Montag, 14.03.2022, 24:00 Uhr)
            Tag 11: Regulärer Zeitpunkt für eine Rückkehr in die Schule (Beispiel: Dienstag, 15.03.2022)

            Wenn Sie Ihr Kind entsprechend diesem Berechnungsschema am Tag 5 freitesten lassen, so stellen Sie bitte sicher, dass es am Tag der Rückkehr in die Schule (frühestens Tag 6) den entsprechenden Nachweis mitbringt.

        • Änderungen bei den schulischen Testungen
          • Änderungen bei den schulischen Testungen

          • Liebe Eltern,

            die Vorgaben für die Teilnahme von kürzlich genesenen Schülerinnen und Schülern an den regelmäßigen schulischen Testungen (Pool-Tests und Schnelltests Montags) wurden durch das bayerische Gesundheitsministerium angepasst. Demnach gilt ab Montag, den 7. März 2022:

            Kürzlich genesene Schülerinnen und Schüler nehmen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation bis zum Tag 28 nach positivem PCR-Test nicht an den regelmäßigen schulischen Testungen teil, um falsch-positive Testergebnisse zu vermeiden. Diese Ausnahme gilt auch für die Verpflichtung zur Vorlage externer Testnachweise, falls die schulischen Testungen abgelehnt werden.

            Findet in einer Klasse ein intensiviertes Testregime mit zusätzlichen Selbsttests statt, müssen alle Schülerinnen und Schüler einschließlich erst kürzlich genesener hieran teilnehmen bzw. entsprechende externe Tests vorlegen.

        • Wegfall der Maskenpflicht im Schulsport
          • Wegfall der Maskenpflicht im Schulsport

          • Liebe Eltern,

            wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat der bayerische Ministerrat in seiner Sitzung vom 2. März 2022 vorsichtige Lockerungen der derzeitigen Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen. Im Schulbereich betrifft dies vor allem die bislang geltende Maskenpflicht im Schulsport in geschlossenen Räumen.

            Ab Montag, den 7. März 2022, entfällt diese Maskenpflicht. Sollte Ihr Kind im Sportunterricht auch weiterhin eine Maske tragen wollen, so ist dies selbstverständlich möglich.

        • Aktualisiert: Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
          • Aktualisiert: Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

          • Liebe Eltern,

            das Kultusministerium hat ein aktualisiertes Merkblatt für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen veröffentlich, um insbesondere die aktuell geltenden Regelungen zur Kostenfreiheit von externen Tests zu berücksichtigen:

            1. Akute Krankheitssymptome

              Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, (fiebriger) Schnupfen, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

              Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist. In jedem Fall muss von den Schülerinnen und Schülern vor dem Schulbesuch ein externes negatives Testergebnis vorgelegt werden. Hierzu kann auf folgende Testmöglichkeiten zurückgegriffen werden:
              - PCR-Test beim (Haus-)Arzt (im Rahmen der Krankenbehandlung grundsätzlich kostenlos), oder
              - Bei nur noch leichten (Erkältungs-)Symptomen: POC-Antigen-Schnelltest kostenfrei im lokalen Testzentrum,
              - Wenn die Symptome bereits abgeklungen sind (asymptomatischer Zustand): POC-Antigen-Schnelltest kostenfrei bei Leistungserbringern der Coronavirus-Testverordnung (lokale Testzentren, teilnehmende Ärzte, Apotheken und sonstige Teststellen)

              Ein Antigen-Selbsttest reicht nicht aus! Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler die Schule ab dem erstmaligen Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat und am achten Tag nach erstmaligem Auftreten von Krankheitssymptomen keine Krankheitssymptome mehr aufweist.
            2. Leichte, neu aufgetretene und nicht fortschreitende Erkältungssymptome

              Bei Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z. B. Heuschnupfen), verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), bei gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern ist ein Schulbesuch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich.

              Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen ist der Schulbesuch nur mit dem Nachweis eines negativen Testergebnisses möglich. Liegt kein negatives externes Testergebnis aus dem Testzentrum vor, führen die Schülerinnen und Schüler bei Unterrichtsbeginn einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule durch. Bitte beachten Sie, dass ein ggf. zuhause durchgeführter Selbsttest nicht ausreicht, um zum Schulbesuch zugelassen zu werden.

              Um das Risiko zu reduzieren, dass eine Infektion erst in der Schule entdeckt wird, wird empfohlen, dass die Schülerinnen und Schüler in diesem Fall bereits vor dem Schulbesuch entweder
              - zuhause einen Antigen-Selbsttest durchführen oder
              - alternativ das kostenfreie Angebot eines POC-Antigen-Schnelltests im lokalen Testzentrum wahr-nehmen.
              Wird zuhause ein Antigen-Selbsttest durchgeführt, muss auch bei negativem Ergebnis zwingend in der Schule ein weiterer Antigen-Selbsttest durchgeführt werden.

            Sie können diese Informationen auch dem entsprechenden Informationsblatt des Kultusministeriums entnehmen:

        • Schulstart 10. Januar 2022
          • Schulstart 10. Januar 2022

          • Liebe Eltern,

            wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, gibt es zu Schulstart nach den Weihnachtsferien einige Neuerungen zu den Tests an Schulen.

            Wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante hat das Kultusministerium entschieden, dass alle Schüler ab dem 10. Januar 2022 den Präsenzunterricht nur besuchen dürfen, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. Dies gilt somit auch für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler.

            An Grundschulen gilt zudem, dass Schülerinnen und Schüler, die erst kürzlich genesen sind, für die
            Dauer von 28 Tagen nach ihrem positiven PCR-Test nicht an PCR-Pooltestungen  teilnehmen. So werden falsch-positive Pooltest-Ergebnisse vermieden. In dieser Übergangszeit nehmen die Schülerinnen und Schüler an den regulären Selbsttests teil.

            Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise in der unten verlinkten Elterninformation des Kultusministeriums - insbesondere die Bitte, Ihr Kind noch vor dem Schulstart extern testen zu lassen. Ebenso möchten wir auf die ausführlichen Antworten zu den gängigsten Fragen rund um den Infektionsschutz und die Testungen an Schulen auf der Seite des Kultusministeriums hinweisen.

        • Jahresstart 2022
          • Jahresstart 2022

          • Wir wünschen allen Mitglieder unserer Schulfamilie ein gutes und gesundes Jahr 2022!

        • Zusätzliche wöchentliche Schnelltests
          • Zusätzliche wöchentliche Schnelltests

          • Liebe Eltern,

            um die Sicherheit an Schulen im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen weiter zu erhöhen, hat der bayerische Ministerrat beschlossen, dass an Schulen, in denen Pooltests durchgeführt werden, zusätzlich jeden Montagmorgen Schnelltests durchgeführt werden. Dies gilt auch, wenn eine Klasse montags die Pooltestung durchführt.

            Sollten Sie diesen Schnelltest nicht wünschen, so geben Sie bitte der Klassenlehrkraft Bescheid. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall an jedem Montagmorgen einen gültigen externen Testnachweis erbringen müssen (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, PoC-Antigentest nicht älter als 24 Stunden).

        • 3G-Regel auf dem Schulgelände
          • 3G-Regel auf dem Schulgelände

          • Liebe Eltern,

            ab sofort gilt für unser Schulgelände die 3G-Regel für externe Personen. Dies bedeutet, dass insbesondere Sie als Eltern das Schulgelände nur betreten dürfen, wenn Sie geimpft, genesen oder getestet sind und dies auch entsprechend nachweisen können. Als Schule sind wir rechtlich verpflichtet, den Zugang zum Schulgelände und den erforderlichen 3G-Nachweis in jedem Einzelfall zu kontrollieren. Bitte beachten Sie daher das unten verlinkte Informationsblatt des Kultusministeriums.

        • Bundesweiter Vorlesetag
          • Bundesweiter Vorlesetag

          • Liebe Eltern,

            am 19. November 2021 nahm auch unsere Schule am bundesweiten Vorlesetag unter dem Motto "Freundschaft und Zusammenhalt" teil. Wir möchten als Schule damit einen zusätzlichen Beitrag zur Stärkung der Lesekompetenz unserer Schüler leisten.

            Wenn Sie als Eltern Tipps rund um das Thema Vorlesen oder Hinweise zu geeigneten Büchern suchen, steht Ihnen die Internetseite  vorlesen.bayern.de zur Verfügung. Dort finden Sie auch Vorlesevideos von prominenten Lesebotschaftern.

            Wir genossen die gemeinsame Lesezeit mit Ihren Kindern in vollen Zügen!

             

        • Maskenpflicht und Informationen zu Quarantäne
          • Maskenpflicht und Informationen zu Quarantäne

          • Liebe Eltern,

            die ursprünglich nur für die erste Schulwoche angeordnete Maskenpflicht im gesamten Schulhaus wurde aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in ganz Bayern bis auf Weiteres verlängert. Bitte sorgen Sie daher dafür, dass Ihr Kind auch weiterhin ausreichend saubere/frische Masken im Schulranzen hat, um ggf. auch während des Schultages die Maske wechseln zu können. Achten Sie bitte auch darauf, dass die Masken eine für Kinder passende Größe haben und rundum gut abschließen.

            In diesem Zusammenhang bat uns das Gesundheitsamt, Ihnen folgende Informationen zukommen zu lassen:

            Kommt es zu einem positiven Covid-Fall innerhalb einer Klasse, so richten sich die Quarantäne-Maßnahmen des Gesundheitsamtes unter anderem danach, welche Art von Maske das betroffene Kind sowie seine unmittelbaren Sitznachbarn getragen haben. Aufgrund der schwächeren Schutzwirkung sieht das Gesundheitsamt Community-/Alltagsmasken als kritisch an und fragt daher in jedem Fall ab, ob die Kinder ggf. einen medizinischen Mund-Nase-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen haben:

            • Falls die positiv getestete Person und die Sitznachbarn einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (oder FFP2) getragen haben, so kommt nur die positiv getestete Person in Quarantäne, die Mitschüler/innen in der Klasse müssen täglich getestet werden.
            • Falls die positiv getestete Person und/oder Sitznachbarn keinen medizinischen Mund-Nasen-Schutz/FFP2 getragen haben, so müssen die engen Kontaktpersonen (z.B. Sitznachbarn) bestimmt werden. Das Gesundheitsamt ordnet für diese gegebenenfalls eine Quarantänepflicht an.
            • Treten mehrere Positivfälle in einer Klasse auf, ermitteld das Gesundheitsamt, ob die Häufungen im Zusammenhang mit einer Infektionskette in der Klasse auftreten. Wenn dies nicht ausgeschlossen werden kann, folgt eine Gruppenquarantäne. Um den Präsenzunterricht aufrecht zu halten, wird hier der Ermessungsspielraum genutzt und nicht pauschal ab dem 2. Fall eine Gruppenquarantäne veranlasst.
            • Eine verpflichtende Quarantäne ordnet das Gesundheitsamt nur nach Rücksprache für bestätigte Fälle und Gruppen an.
        • Informationen zum Schulstart nach den Herbstferien
          • Informationen zum Schulstart nach den Herbstferien

          • Liebe Eltern,

            wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat die bayerische Staatsregierung in ihrer Kabinettssitzung vom 3. November 2021 beschlossen, dass Grundschüler in der Woche nach den Herbstferien im gesamten Schulgebäude wieder eine Maske tragen müssen. Dies bedeutet, dass auch während des Unterrichts im Klassenzimmer Masken getragen werden müssen.

            Um allen Mitgliedern der Schulfamilie einen sicheren Start in den Schulbetrieb nach den Ferien zu ermöglichen, werden wir, wie vom Kultusministerium nachdrücklich empfohlen, mit allen Kindern am Montag, den  8. November 2021, vor Unterrichtsbeginn einen zusätzlichen Schnelltest in der Schule durchführen. Sollten Sie dies für Ihr Kind nicht wünschen, so dürfen wir Sie bitten, dies den Klassenlehrern mitzuteilen und Ihrem Kind den Nachweis eines aktuellen Tests mit in die Schule zu geben.

            Die Pooltestungen finden wie gewohnt weiterhin statt.

            Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie noch schöne restliche Ferien!

            Ihr Team der Grundschule Fischen-Ofterschwang

        • Neuer Elternbeirat gewählt
          • Neuer Elternbeirat gewählt

          • Liebe Eltern,

            die Wahlen zum Elternbeirat unserer Schule sind abgeschlossen und alle Stimmen ausgezählt. Zunächst möchten wir uns als Schulfamilie bei allen Eltern für die überaus hohe Wahlbeteiligung von ca. 85% bedanken. Sie zeigt, dass der Elternbeirat einen breiten Rückhalt in der Schulfamilie hat.

            Ebenso möchten wir uns ganz herzlich bei den fünf Kandidatinnen bedanken, die sich für dieses wichtige Amt an der Schule beworben haben und nunmehr gewählt wurden. Wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit mit Ihnen in den nächsten zwei Jahren.

            Der neuen Elternbeirat kommt am Donnerstag, den 21. Oktober 2021, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen, um u.a. organisatorische Fragen zu klären. Näheres zur Arbeit des Elternbeirates finden Sie auf unserer Homepage unter "Schulfamilie" - "Eltern".

            Ihr Team der Grundschule Fischen-Ofterschwang

             

        • Lockerung der Maskenpflicht
          • Lockerung der Maskenpflicht

          • Liebe Eltern,

            entsprechend dem Beschluss der bayerischen Staatsregierung gilt ab Montag, den 4. Oktober 2021, folgende Regelung zur Maskentragung auf dem Schulgelände:

            Im Inneren des Schulgebäudes (z.B. auf den Gängen und im Treppenhaus) besteht Maskenpflicht. Die Maskenpflicht entfällt im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen.

            Im Außenbereich der Schule (z.B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden.

            Wenn jemand trotzdem freiwillig eine Maske tragen möchte, ist dies selbstverständlich möglich.

        • Informationen zu Pooltests
          • Informationen zu Pooltests

          • Liebe Eltern,

            wie Sie sicherlich schon aus der Presse erfahren haben sollen ab der zweiten Schulwoche an den bayerischen Grundschulen freiwillige PCR-Pooltests stattfinden. Diese werden als sog. Lolli-Tests durchgeführt und die so gewonnenen Proben in Laboren ausgewertet.

            Genaue Informationen zu diesem Testverfahren finden Sie auf der Internet-Seite des Kultusministeriums und in den unten verlinkten Elternbriefen des Kultusministeriums.

            Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an den Pool-Testungen freiwillig ist. Nach wie vor kann ein Testnachweis auch durch einen Test erbracht werden, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde – also z. B. per PCR-Test oder POC-Antigen-Schnelltest in einer Teststation oder einer Apotheke.

            Sollten Sie zu den auf der Internetseite bzw. im Elternbrief enthaltenen Informationen Fragen haben können Sie sich selbstverständlich an Ihren Klassenlehrer bzw. die Schulleitung wenden.

            Die Einverständniserklärung zur Teilnahme am Pooltest-Verfahren erhalten Sie über Ihr Kind in der Postmappe.

    • Kontakt

      • Grundschule Fischen i.Allgäu – Ofterschwang
      • 08326 7177
      • Berger Weg 9 87538 Fischen i.Allgäu Germany
      • Panoramaweg 11 87527 Ofterschwang