Liebe Eltern,
das Kultusministerium hat am Mittwoch, den 21. April 2021, in Teilen verschärfte Regeln für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen veröffentlich. Danach gilt:
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, (fiebriger) Schnupfen, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Die Schülerin bzw. der Schüler ist wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) oder
- Die Schülerin bzw. der Schüler hat
- Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen),
- verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber) oder
- gelegentlichen Husten, Halskratzen oder Räuspern.
In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler keine Krankheitssymptome mehr aufweist und die Schule ab Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat.
Bei leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch in folgenden Fällen trotz der leichten Krankheitssymptome möglich:
- Schupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen)
- Verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber)
- Gelegentlicher Husten, Halskratzen, Räuspern
In jedem Fall ist der Schulbesuch auch bei leichten Krankheitssymptomen nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
Nach der Genesung von einer Erkrankung mit leichten Krankheitssymptomen ist der Schulbesuch auch ohne Vorlage eines negatives Testergebnisses auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests möglich.
Schülerinnen und Schüler die Schule entgegen dieser Vorgaben die Schule besuchen, werden in der Schule isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.
*) Durchführung eines solchen Tests z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen.
Die Regelungen finden Sie auch im unten verlinkten Informationsblatt des Kultusministeriums.